Sehr geehrter Kunde,
die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil des zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisebüro (Reisevermittler) zu Stande kommenden Geschäftsbesorgungsvertrages (Reisevermittlungsvertrag). Sie ergänzen die hierauf anwendbaren gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 ff. BGB und füllen diese aus.
1Vertragsschluss
1.1 Mit Ihrem Buchungsauftrag, der mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erteilt werden kann, bieten Sie uns verbindlich den Abschluss eines Vermittlungsvertrages über Reisedienstleistungen an, der durch unsere Annahmeerklärung zu Stande kommt. Der Vertragsabschluss bedarf keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg erteilt, so bestätigen wir grundsätzlich zunächst nur den Eingang Ihres Auftrags auf elektronischem Wege. Eine Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vermittlungsauftrags dar.
1.2 Bei der Vermittlung von Reisedienstleistungen wird mit uns kein Reisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts begründet. Die Vermittlung erstreckt sich lediglich auf die Vermittlung eines Vertrages zwischen Ihnen und dem gewünschten Reiseveranstalter, Bahnunternehmen, Hotelier, Mietwagenunternehmen, Reeder, Event-Veranstalter, Reiseversicherer und/oder der Fluggesellschaft (Leistungsträger).
Vertragspflichten des Reisevermittlers
2.1 Unsere vertragliche Leistungspflicht besteht in der Vornahme der zur Vermittlung des gewünschten Reise-, Beförderungs-, Unterbringungs- und/oder Reiseversicherungsvertrages notwendigen Handlungen entsprechend dem zwischen uns geschlossenen Reisevermittlungsvertrag, der zugehörigen Beratung sowie der Bereitstellung der Reiseunterlagen.
2.2 Wir sind berechtigt, von Ihren Buchungsvorgaben abzuweichen, wenn wir nach den Umständen davon ausgehen dürfen, dass Sie die Abweichung billigen würden. Dies gilt nur insoweit, als es uns nicht möglich ist, Sie zuvor von der Abweichung zu unterrichten und Ihre Entscheidung zu erfragen, insbesondere wenn die hierdurch bedingte zeitliche Verzögerung die Durchführung Ihres unbedingt erteilten Vermittlungsauftrags gefährden oder unmöglich machen würde.
2.3 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haften wir im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe der Information an Sie. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande.
2.4 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet den Verkäufer von Flugscheinen bereits bei der Buchung Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Leistungsträger dem Fluggast die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität feststeht, wird diese dem Fluggast mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Fluggast so rasch wie möglich über den Wechsel vom Leistungsträger unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite http://www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für den Fluggast abrufbar; sie können auf Ihr Verlangen auch im Reisebüro eingesehen werden.
2Einreisevorschriften, Visa und Versicherungen
3.1 Bitte beachten Sie sowohl unsere als auch die Informationen des jeweiligen Leistungsträgers zu Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, einschließlich der Fristen zur Erlangung etwaig notwendiger Dokumente. Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbefolgung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt.
3.2 Eine entsprechende Aufklärungs- oder Informationspflicht besteht für uns nur dann, wenn besondere uns bekannte oder erkennbare Umstände einen ausdrücklichen Hinweis erforderlich machen und die entsprechenden Informationen (insbesondere bei Pauschalreisen) nicht bereits in einem Ihnen vorliegenden Reiseprospekt enthalten sind.
3.3 Im Falle einer nach der vorstehenden Bestimmung begründeten Informationspflicht gehen wir ohne besondere Hinweise oder Kenntnis davon aus, dass Sie und Ihre Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind und keine persönlichen Besonderheiten (z. B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit) vorliegen.
3.4 Entsprechende Hinweispflichten unsererseits beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder von geeigneten Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen, branchenüblichen Nachschlagewerken oder der Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter. Insofern haben wir ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarungen keine spezielle Nachforschungspflicht. Wir können unsere Hinweispflicht auch dadurch erfüllen, dass wir Sie auf die Notwendigkeit einer eigenen, speziellen Nachfrage bei den in Betracht kommenden Informationsstellen verweisen.
3.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend bezüglich der Information über Zollvorschriften, gesundheitspolizeiliche Einreisevorschriften sowie bezüglich gesundheitsprophylaktischer Vorsorgemaßnahmen durch Sie und Ihre Mitreisenden.
3.6 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Eine weitergehende Verpflichtung zur Information oder Beratung über weitere Versicherungsmöglichkeiten, Versicherungsumfang, Deckungsschutz und Versicherungsbedingungen von Reiseversicherungen besteht nicht.
3.7 Zur Beschaffung von Visa oder sonstiger für die Reisedurchführung erforderlicher Dokumente sind wir ohne besondere, ausdrückliche Vereinbarung nicht verpflichtet. Im Falle der Annahme eines solchen Auftrages können wir ohne besondere Vereinbarung die Erstattung der uns entstehenden Aufwendungen, insbesondere für Telekommunikationskosten und für Kosten von Botendiensten oder einschlägigen Serviceunternehmen verlangen. Wir können für die Tätigkeit selbst eine Vergütung fordern, wenn diese vereinbart ist oder die Tätigkeit den Umständen nach nur gegen entsprechende Vergütung geschuldet war.
3.8 Wir haften nicht für die Erteilung von Visa und sonstigen Dokumenten und für deren rechtzeitigen Zugang, es sei denn, dass die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände von uns schuldhaft verursacht oder mitverursacht worden sind.
4 Reiseveranstalter- und Beförderungsbedingungen
Für die Durchführung sowie die Bezahlung der von uns lediglich vermittelten Reisedienstleistungen gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der jeweils genannten Leistungsträger, die Sie abgedruckt in dem der Buchung zugrunde liegenden Prospekt oder Katalog des Leistungsträgers finden, der Ihnen in aller Regel vorliegt. Sie können bei telefonischen oder schriftlichen Buchungen sowie bei Buchungen per E-Mail auch auf die Möglichkeit verzichten, vom Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorab Kenntnis zu nehmen, wenn Sie sich gleichwohl mit deren Geltung einverstanden erklären, um unmittelbar den Vertrag über die Reisedienstleistungen verbindlich abzuschließen. Bei Flug- und Bahnbeförderungsleistungen gelten die jeweils von der zuständigen Verkehrsbehörde oder auf Grund von internationalen Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarife (zum Beispiel: Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) Flugpassage, Beförderungsbedingungen Deutsche Bahn/Tarifverzeichnis (Tfv) Personenverkehr).
1Vermittlung von Linienflugscheinen und Bahnfahrkarten
5.1 Auch bei der Vermittlung eines Flugscheins einer Linienfluggesellschaft oder von Bahnfahrkarten werden wir ausschließlich als Vermittler eines Beförderungsvertrages tätig. Als Vermittler erbringen wir keine eigene Beförderungsleistung und haften daher nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderungsleistung von Linienfluggesellschaft oder Bahn.
5.2 Die ausgewiesenen Preise für die Flug- oder Bahnbuchung enthalten in aller Regel keine oder nur eine geringe Provision für unsere Vermittlungstätigkeit. Bei der Beauftragung zur Vermittlung eines Linienflugscheins oder einer Bahnfahrkarte erheben wir deshalb ein Vermittlungsentgelt (Serviceentgelt) für unsere Vermittlungsleistungen. Entgelte für unsere Vermittlungstätigkeit und weitere Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag werden von uns separat ausgewiesen. Soweit nicht mit Ihnen im Einzelfall anders vereinbart, gelten für die Höhe und Fälligkeit der jeweiligen Entgelte die durch Aushang in unseren Geschäftsräumen oder aufgrund sonstiger Informationen bekannt gegebenen Serviceentgelte.
5.3 Serviceentgelt bleibt von einer Umbuchung, eines Namenswechsels, eines Rücktritts oder einer Nichtinanspruchnahme der Beförderungsleistung unberührt. In diesen Fällen können zudem weitere vom Leistungsträger geforderte Gebühren oder/und von uns ausgewiesene Serviceentgelte (z. B. für Umbuchung, Stornierung) anfallen.
5.4 Als einbuchende Agentur werden wir vom Leistungsträger in der Regel mit den Kosten der gebuchten Beförderung belastet. Insoweit sind wir Ihnen gegenüber zum Inkasso des Beförderungspreises für den Leistungsträger verpflichtet und berechtigt, diesen im eigenen Namen gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen. Eine für diese Inkassotätigkeit gegebenenfalls erfolgende Vergütung des Leistungsträgers an uns ist ohne Einfluss auf den von Ihnen zu entrichtenden Preis. Andere Zahlungsweisen sind hierdurch jedoch nicht ausgeschlossen, sie richten sich grundsätzlich immer nach den Bedingungen des Leistungsträgers.
5.5 Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Leistungsträger gelten dessen Allgemeine Beförderungsbedingungen sowie bei Flugleistungen die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes für inländische Flüge und ? soweit auf den jeweiligen Flug anwendbar ? die Vorschriften des Montrealer Übereinkommens.
2Aufwendungsersatz
6.1 Wir sind berechtigt, Anzahlungen entsprechend den Reise- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungsträger zu verlangen, soweit diese entsprechende Anzahlungsbestimmungen enthalten. Bei Pauschalreisen werden Anzahlungen nur unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zur Kundengeldabsicherung nach § 651k BGB erhoben.
6.2 Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, die von Ihnen an den Leistungsträger zu leistenden Zahlungen auf den Reise- und Beförderungspreis ganz oder teilweise für Sie zu verauslagen, soweit wir dieses im Rahmen der Ausführung des Buchungsauftrags und zur Erreichung des Leistungszwecks nach Ihrem mutmaßlichen Willen für erforderlich halten.
6.3 Auch im Falle des Rücktritts vom Reise- oder Beförderungsvertrag (Stornierung) können wir für Sie bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen (Stornokosten) gegenüber dem Leistungsträger von Ihnen einfordern. Dieser Aufwendungsersatz kann sich auf den vollen Preis der Reiseleistung belaufen; er richtet sich im Übrigen nach den Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen des betreffenden Leistungsträgers. Wir sind nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an sie weitergegebenen Rücktrittsentschädigung und Stornokosten zu prüfen. Es bleibt Ihnen gegenüber dem Leistungsträger vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass keine oder ein wesentliche geringerer Schaden als die vom Leistungsträger angegebene Stornopauschale entstanden ist.
6.4 Preisänderungen des Leistungsträgers unterliegen nicht unserem Einfluss. Wir sind berechtigt, eingetretene Tarifänderungen und zulässige Nachforderungen an Sie weiterzugeben, wenn wir mit entsprechenden Aufwendungen seitens der Leistungsträger belastet werden.
6.5 Aufwendungen, die uns nach Maßgabe vorstehender Ziffern 6.1 bis 6.4 entstehen, können wir auch ohne ausdrückliche Vereinbarung von Ihnen aus dem gesetzlichen Rechtsgrund des Aufwendungsersatzes ersetzt verlangen.
6.6 Unserem Aufwendungsersatzanspruch können Sie keine Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Reise- oder Beförderungsvertrages entgegenhalten, und zwar weder im Wege der Zurückbehaltung, noch durch Aufrechnung. Dies gilt nicht, soweit wir das Entstehen solcher Ansprüche durch eine schuldhafte Verletzung unserer eigenen Vertragspflichten verursacht oder mitverursacht haben oder Ihnen gegenüber aus anderen Gründen für die geltend gemachten Gegenansprüche haften.
3Vergütung des Reisevermittlers
7.1 Wir sind berechtigt, für unsere Leistungen eine gesonderte Vergütung von Ihnen zu verlangen, sofern dies vereinbart ist. Eine solche Vergütungsvereinbarung kann auch durch deutlich sichtbaren Aushang von Preislisten in unseren Geschäftsräumen und einem entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis unsererseits hierauf getroffen werden.
7.2 Werden auf Ihren Wunsch hin nach Buchung und Anmeldung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der Wahl des Leistungsträgers vorgenommen (Umbuchungen), können wir pro Reisenden ein Umbuchungsentgelt erheben. Ziffer 7.1 gilt entsprechend.
4Reiseunterlagen
8.1 Wir haben gemeinsam mit Ihnen die Pflicht, Vertrags- und Reiseunterlagen des vermittelten Reiseunternehmens, die Ihnen durch uns ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen. Dabei sind Sie verpflichtet, für Sie erkennbare Fehler, Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten unverzüglich uns gegenüber zu rügen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, so kann ein etwaiger Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB) eingeschränkt oder ganz ausgeschlossen sein. Eine Schadensersatzverpflichtung unsererseits entfällt vollständig, wenn die hier bezeichneten Umstände für uns nicht erkennbar waren und wir diese nicht zu vertreten haben.
8.2 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen vom Leistungsträger direkt auf dem Postweg zugeleitet. Sofern eine Aushändigung durch uns erfolgt, geschieht dies im Geschäftslokal unseres Reisebüros; nur auf Ihr ausdrückliches Verlangen und auf Ihr ausschließliches Versendungsrisiko erfolgt durch uns eine Versendung von Unterlagen auf dem Postweg. Unser Reisebüro ist nicht verpflichtet, abhanden gekommene Reiseunterlagen zu ersetzen. Sollten Ihnen, außer in Fällen der Hinterlegung, die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Arbeitstag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an unser Reisebüro.
5Reklamationen
9.1 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass reisevertragliche Gewährleistungsansprüche, Ersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag und reiseversicherungsvertragliche Regulierungsansprüche fristwahrend nicht uns gegenüber geltend gemacht werden können. Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungsträgern oder einer Reiseversicherung beschränkt sich unsere Verpflichtung auf die Erteilung aller Informationen und Unterlagen, die für Sie hierfür von Bedeutung sind, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der Leistungsträger oder Versicherer. Insbesondere sind wir nicht zur Entgegennahme und/oder zur Weiterleitung entsprechender Erklärungen oder Unterlagen verpflichtet. Wenn wir es ausnahmsweise dennoch aufgrund einer gesonderten Vereinbarung übernehmen, fristwahrende Anspruchsschreiben Ihrerseits an den betroffenen Leistungsträger oder Versicherer weiterzuleiten, haften wir für den rechzeitigen Zugang beim Empfänger nur dann, wenn wir eine Fristversäumnis selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
9.2 Wir haben weder die Pflicht, noch ist es uns gestattet, Sie bezüglich etwaiger Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungsträger oder Versicherer zu beraten, z.B. insbesondere über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen. Wir verweisen insoweit auf die Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungsbedingungen der Leistungsträger und ergänzend bei Flugbeförderungsleistungen auf die unter der Internetseite http://www.lba.de veröffentlichten Informationen zu Fluggastrechten bei Überbuchung, Annullierung, Verspätung, Passgier- und Gepäckschäden.
6Haftung des Reisevermittlers
10.1 Soweit wir eine entsprechende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen übernommen haben, haften wir nicht für das Zustandekommen von Ihrem Buchungswunsch entsprechenden Verträgen mit den zu vermittelnden Leistungsträgern.
10.2 Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung oder Zusicherung haften wir als Reisevermittler bezüglich der vermittelten Leistungen selbst nicht für Mängel der Leistungserbringung und Personen- oder Sachschäden, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Bei der Vermittlung mehrerer touristischer Hauptleistungen (entsprechend dem gesetzlichen Begriff der Pauschalreise) gilt dies nicht, soweit wir gem. § 651a Abs. 2 BGB den Anschein begründen, die vorgesehenen Reiseleistungen in eigener Verantwortung zu erbringen.
10.3Eine etwaige eigene Haftung unsererseits aus der schuldhaften Verletzung unserer Vermittlerpflichten bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
10.4Unsere Haftung als Reisevermittler ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit wir nicht unsere vertraglichen Hauptpflichten verletzen oder Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.
10.5Sofern Sie besondere Wünsche (z.B. Nichtraucherzimmer) äußern, die nicht Bestandteil der Leistungsbeschreibung des Leistungsträgers sind, gibt unser Reisebüro weder vor noch nach der Buchung Zusicherungen und übernimmt keine Haftung. Es handelt sich ausschließlich um eine an uns bzw. den Leistungsträger gerichtete unverbindliche Anfrage, durch die eine gebuchte Leistung nicht erweitert oder verändert wird.
11 Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reisevermittlungsleistungen sind innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten nach Entstehung des Anspruchs und Kenntniserlangung der Umstände, aus denen sich Ansprüche ergeben könnten, gegenüber uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
11.2 Ihre Ansprüche aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag, insbesondere wegen einer Verletzung von Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag, verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müssten, es sei denn, die Ansprüche beruhen auf einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits.
12 Datenschutz
12.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
12.2 Wir möchten Sie künftig schriftlich, telefonisch und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.
13 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel
13.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunde und uns als Reisevermittler findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
13.2 Im Falle von Klagen gegen uns als Reisevermittler ist unser Gerichtsstand ausschließlich Hannover.
13.3 Für Klagen des Reisevermittlers gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Reisevermittlers als vereinbart.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reisevermittlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit des Reisevermittlungsvertrages und aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
Reisevermittler: Seewolf Yachtcharter & Tours Gmbh i.G.
Geschäftsführer: Wolfgang Heinzmann
Handelsregister:
Stand: Juni 2006
Allgemeine Reise-Bedingungen für Reiseveranstaltungsleistungen
Sehr geehrter Reisegast,
wir begrüßen Sie recht herzlich als geschätzten Reisekunden und dürfen Sie ausführlich darüber unterrichten, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie uns gegenüber haben. In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 ff BGB werden zwischen Ihnen als Reisenden und uns als Reiseveranstalter die nachfolgenden Reisebedingungen vereinbart, sofern wir Ihnen gegenüber ausdrücklich nicht nur als Reisevermittler, sondern als Reiseveranstalter auftreten:
1 Anmeldung
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Wege (E-Mail / Internet) erfolgen kann, bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in dem Reisekatalog, in dem Prospekt oder in der Reiseausschreibung genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Sie erhalten unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung; hierzu sind wir verpflichtet, außer wenn Ihre Buchung weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Erfolgt die Anmeldung über eine Internet-Direktbuchung, informieren wir Sie unmittelbar online durch eine elektronische Reisebestätigung, die Sie zusammen mit dem Sicherungsschein und der Leistungsbeschreibung der von Ihnen gebuchten Reise über Ihren Computer ausdrucken können.
1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten Sie als Anmelder wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.
1.3 Weicht unsere Annahmeerklärung oder Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor, an das wir 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden sind und das Sie innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung (z. B. Anzahlung des Reisepreises) annehmen können.
1.4 Unsere Vertragsannahme steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass Sie diese Ihnen zur Verfügung stehenden Allgemeinen Reisebedingungen durch Nichtwidersprechen genehmigen.
2 Zahlung des Reisepreises
2.1 Bei Vertragsschluss ist gegen Aushändigung des Sicherungsscheins eine Anzahlung auf den Reisepreis zu leisten. Sie beträgt 20 % des Reisepreises bzw. bei Ferienwohnungen 20% je Wohneinheit und ergibt sich im übrigen aus Ihrer Reisebestätigung gesondert. Eintrittskarten für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen, insbesondere Theater-, Opern- und Musicalkarten, einschließlich etwaiger Vorverkaufs- oder Systemgebühren sind mit Reservierung, spätestens jedoch mit Ausstellung, sofort zur Zahlung fällig. Sie sind bei Nichtinanspruchnahme grundsätzlich nicht rückerstattbar.
2.2 Der restliche Reisepreis wird 10 Tage vor Reiseantritt fällig und zahlbar, sofern feststeht, dass die Reise wie in der Reisebestätigung ausgewiesen durchgeführt wird, spätestens jedoch, wenn die Reiseunterlagen zur Abholung in Ihrem Reisebüro bereitliegen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß zugesandt werden, muss zuvor der Gesamtreisepreis bezahlt oder dessen Bezahlung in geeigneter Weise sichergestellt sein.
2.3Für den Fall, dass nach Art und Umfang der Reiseleistungen von den Leistungsträgern zur Sicherstellung der Reiseleistung Akontozahlungen eingefordert werden, sind wir berechtigt, diese zu verauslagenden Beträge auch vor Fälligkeit des Restpreises im Wege des Aufwendungsersatzes gegen Aushändigung des Sicherungsscheins von Ihnen einzufordern.
2.4Sofern der Reisepreis bis zum Reiseantritt entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten trotz angemessener Fristsetzung nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns dieses, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gemäß § 323 BGB vom Reisevertrag zurückzutreten und eine Entschädigung (§ 325 BGB) in Höhe der pauschalierten Ersatzansprüche entsprechend Ziffer 7.2 zu verlangen, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt, der Sie zu einer Kündigung berechtigen würde.
2.5Kosten für evtl. Nebenleistungen, wie die Besorgung von Visa etc. sind, soweit nicht im Katalog ausdrücklich vermerkt, nicht im Reisepreis enthalten.
2.6Die Kosten für eine über uns abgeschlossene Versicherung werden zusammen mit der Anzahlung fällig.
3 Leistungen
3.1 Unsere vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich im Einzelnen aus unserer Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen aus unserem der Buchung zugrunde liegenden Katalog, unserem Prospekt oder unserer Reiseausschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die in unserem Katalog enthaltenen Angaben sind für uns grundsätzlich bindend mit dem Inhalt, mit dem sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Buchen Sie über ein Reisebüro, ist dieses nicht befugt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die von uns zugesagten vertraglichen Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zu unserer Leistungsbeschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich.
3.2 Vor Vertragsschluss können wir aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen jederzeit eine Änderung der Katalog- und Prospektangaben sowie der Reiseausschreibung vornehmen, über die Sie vor Buchung selbstverständlich informiert werden. Nebenabreden (Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, erweitern oder beschränken, sowie Sonderwünsche bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.
3.3 Wenn Reiseleistungen ganz oder teilweise aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht in Anspruch genommen werden, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Reisepreises. Soweit von Ihnen einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen werden, können wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Dieses entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir sind berechtigt, Ihnen ohne gesonderten Nachweis als Abwicklungsentgelt pauschaliert 20 % des vom Leistungsträger erstatteten Betrages zu berechnen. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.
3.4 Eine in der Leistungsbeschreibung von uns angegebene touristische Einstufung der Unterbringung bezieht sich auf die Klassifizierung im Zielgebiet. Fehlt eine solche, gilt unser eigenes Klassifizierungssystem.
3.5 Soweit wir im Rahmen der Reise oder zusätzlich zu dieser Leistungen nicht in eigener Verantwortung erbringen, weisen wir bereits in der Leistungsausschreibung ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Fremdleistungen eines weiteren Anbieters von Reiseleistungen handelt.
4 Höhere Gewalt / außergewöhnliche Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können Sie als auch wir den Reisevertrag nur nach Maßgabe der Vorschriften zur Kündigung wegen höherer Gewalt kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Wir werden in diesem Fall den gezahlten Reisepreis erstatten, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Erfolgt die Kündigung nach Reiseantritt, sind wir verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen Sie und wir je zur Hälfte. Im übrigen fallen Ihnen die Mehrkosten zur Last.
5 Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
5.1 Der Reisevertrag kann durch uns ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn Sie oder Ihre Mitreisenden, für deren Vertragspflichten Sie einstehen (vgl. Ziffer 1.2), die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder sich in starkem Maße vertragswidrig verhalten. Bei einer Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Es erfolgt zu Ihren Gunsten jedoch die Anrechnung des Wertes der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden; wir werden uns insofern bei den Leistungsträgern um Erstattung bemühen. Ziffer 3.3 Sätze 3 und 4 gelten entsprechend.
5.2 Bis zwei Wochen vor Antritt der Reise können wir bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wir sind verpflichtet, Sie über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
6 Leistungs- und Preisänderungen
6.1 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Aufgrund einer zeitweiligen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen oder auch Flugzeitverschiebungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden.
6.2 Es bleibt uns vorbehalten, die ausgeschriebenen und reisebestätigten Preise im Fall einer nach Vertragsschluss uns gegenüber eingetretenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung des Anteils der Beförderung, Abgaben oder Wechselkurse im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken. Bei einer Erhöhung der Beförderungskosten werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt und der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz an Sie weiterberechnet. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte und gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist unzulässig. Wir werden Ihnen im Rahmen des Nachforderungsverlangens den Einkaufspreis der jeweils betroffenen Reiseleistung im Zeitpunkt der Reisebestätigung und im Zeitpunkt der Nachforderungserklärung nennen sowie die sich daraus ergebende Kostenkalkulation bezogen auf diese Reiseleistung.
6.3 Im Falle einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber uns geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.
7 Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden
7.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
7.2Im Falle des Rücktritts oder im Falle des Nichtantritts der Reise (no show) können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Wir sind berechtigt, diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Tabelle nach der Reiseart sowie nach der Nähe des Zeitpunkts des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis nach folgenden Prozentsätzen vom Reisepreis pro Person zu pauschalieren, wobei es Ihnen unbenommen bleibt, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die nachstehend aufgeführten pauschalierten Entschädigungsansprüche (Stornopauschalen). Der Ersatzanspruch wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
7.2.1 Flug- Bahn- und Buspauschalreisen
bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab 22. bis 16. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 15. bis 9. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 8. bis 3. Tag vor Reiseantritt 65 %
ab 2. Tag des Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 %
7.2.2 Schiffspassagen / Seereisen
bis 31. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 30. bis 23. Tag vor Reiseantritt 35 %
ab 22. bis 16. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 15. bis 3. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab 2. Tag vor Reiseantritt
oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
7.2.3 Hotelunterkünfte
bis 35. Tag vor Reiseantritt 15 %
ab 34. bis 15. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 14. Tag vor Reiseantritt 50 %
7.2.4 Ferienwohnungen
bis 46. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 45. bis 36.Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 35. bis 3. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab 2. Tag vor Reiseantritt
oder bei Nichtantritt der Reise 90 %
7.2.5Eintrittskarten 100 %
sofern nicht anders ausgeschrieben und ein Weiterverkauf bis zum Veranstaltungsbeginn nicht möglich.
7.2.6 Sonstige Reiseleistungen
Im Hinblick auf die in den vorbenannten Ziffern nicht genannten Reisearten können wir als Entschädigung statt der vorgenannten Pauschale auch den Reisepreis oder sonstigen Schadensersatz unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Wir behalten uns insbesondere vor, bei konkretem Nachweis bei allen Reisearten einen höheren Schaden als die vorbenannten pauschalierten Rücktrittskosten geltend zu machen.
7.3 Nach Vertragsschluss besteht kein Anspruch auf Durchführung von Umbuchungswünschen, mithin auf eine Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantrittsortes, der Unterkunft oder der Beförderungsart. Wird dennoch auf Ihren Wunsch hin eine Umbuchung vorgenommen, sind wir berechtigt, neben den sich hierdurch etwaig ergebenden Mehrkosten und Preisdifferenzen, ein Umbuchungsentgelt bei Einhaltung der nachstehenden Fristen zu erheben:
7.3.1 bei Flugpauschalreisen mit Charterflug
bis 31. Tag vor Reiseantritt
bei Flugpauschalreisen mit Linienflug
bei Einzel-IT bis 31. Tag vor Reiseantritt
bei Gruppen-IT bis 96. Tag vor Reiseantritt
7.3.2 bei Schiffspassagen / Seereisen
bis 31. Tag vor Reiseantritt
7.3.3 bei Hotelunterkünften
bis 35. Tag vor Reiseantritt
7.3.4 bei Ferienwohnungen
bis 46. Tag vor Reiseantritt
7.3.5 bei Bahn- und Buspauschalreisen
bis 31. Tag vor Reiseantritt
7.3.6 Ohne gesonderten Nachweis sind wir berechtigt, als Umbuchungsentgelt EUR 50 pro Reiseteilnehmer zu berechnen, wobei Ihnen unbenommen bleibt, den Nachweis zu führen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale entstanden sind. Sofern Leistungsträger nach deren Vertrags- oder Geschäftsbedingungen höhere Umbuchungsgebühren verlangen, werden in jedem Fall die höheren Umbuchungsentgelte auch von uns verlangt. Spätere Änderungswünsche, die nach Ablauf der vorgenannten Fristen (7.3) vorgebracht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den Bedingungen gemäß Ziffer 7.2 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dieses gilt nicht für Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen und die vom Leistungsträger angenommen werden.
7.5 Ihre Berechtigung, einen Ersatzreisenden zu stellen, der dann statt Ihrer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, wird dadurch nicht berührt. Wir können dem Eintritt eines Ersatzreisenden widersprechen, wenn dieser besonderen Reiseanforderungen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die durch den Eintritt eines Ersatzreisenden entstehenden tatsächlichen Mehrkosten haben der Reisende sowie der Dritte als Gesamtschuldner zu tragen. Ohne gesonderten Nachweis sind wir berechtigt, als Mindestkosten eine Pauschale für jede zu ersetzende Person von ? 50.- zu berechnen, sofern die Gesamtaufenthaltsdauer nicht 4 Wochen überschreitet.
8 Haftung
8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und umfasst die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibung aller in Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3.2 vor Vertragsschluss eine Änderung der Katalogangaben erklärt haben. Wir haften für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen; nicht jedoch für Angaben in Hotel-, Orts- oder Schiffs-Prospekten, die nicht von uns herausgegeben wurden.
8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
8.3 Für Schäden aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen und nicht im Zusammenhang mit einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit stehen, haften wir bei Personenschäden bis EUR 75.000 und bei Sachschäden bis EUR 4.000, bzw. bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises, wenn dieser jenen Betrag übersteigt. Die Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Person und Reise. Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine entsprechende Reiseversicherung abzudecken.
8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Montrealer Abkommens und, soweit mangels Ratifizierung einzelner Staaten noch anwendbar, des Warschauer Abkommens in der Fassung Den Haag und Guadelajara. Bei Beschädigung von Reisegepäck ist unverzüglich nach Entdeckung des Schadens eine Schadensanzeige gegenüber der zuständigen Fluggesellschaft zu erstatten; bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen nach der Aufgabe und im Falle einer Verspätung binnen 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck dem Empfänger zur Verfügung gestellt worden ist.
8.5 Wird im Rahmen einer Reise oder Veranstaltung oder zusätzlich zu diesen eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern hierauf in der Reise- oder Veranstaltungsausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen wurde. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall ausschließlich nach den Beförderungsbestimmungen dieser Leistungsträger, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.
8.6 Wir haften ferner nicht für Leistungsstörungen, Personen- oder Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, sonstige Veranstaltungen etc.), wenn diese Leistungen in unserer Leistungsbeschreibung oder der Reisebestätigung unter Angabe des vermittelten Leistungsträgers so eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, dass diese für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer vertraglichen Reiseleistungen sind.
9 Gewährleistung
9.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie innerhalb angemessener Zeit Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Zudem können wir auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
9.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen und zur Abhilfe nicht aufgefordert haben.
9.3 Kündigung
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Wir empfehlen hierzu die Schriftform. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt wird. Sie schulden uns gleichwohl den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises.
9.4 Schadenersatz
Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten haben.
10 Vertragsobliegenheiten und Hinweise
10.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, der Selbstabhilfe, der Minderung des Reisepreises, der Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt haben. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse Ihrerseits geboten ist.
10.3 Eine Mängelanzeige nimmt die vorhandene örtliche Reiseleitung entgegen. Sollten Sie diese nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an uns oder aber direkt an den Leistungsträger.
10.4 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur noch geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert waren.
10.5 Ihre Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10.6 Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen verpflichtet uns, Fluggäste über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, werden wir Ihnen die Fluggesellschaft benennen, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald die Identität der Fluggesellschaft feststeht, wird diese Ihnen mitgeteilt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft werden wir Sie so rasch wie möglich unterrichten. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist als pdf-Datei über die Internetseite http://www.lba.de in ihrer jeweils aktuellen Fassung für Sie abrufbar.
11 Sicherungsscheine
Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Insolvenz haben wir sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und etwaig notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet wird. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen die im Sicherungsschein benannte Versicherungsgesellschaft. Ansprüche sind gegenüber dieser Versicherungsgesellschaft unverzüglich anzumelden, die mit der Schadenregulierung und der Verwaltung der Insolvenzversicherung beauftragt ist.
12 Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
12.1 Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Dabei gehen wir davon aus, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person oder eventuelle Mitreisender (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Für Angehörige anderer Staaten sowie auch bei sonstigen Besonderheiten Angehöriger dieses Staates gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Durch die Reiseausschreibung in den Katalogen und mit den Reiseunterlagen erhalten Sie wesentliche Informationen über die für Ihre Reise notwendigen Formalitäten. Bitte beachten Sie diese Informationen und lassen Sie sich in Ihrem Reisebüro erforderlichenfalls weitergehend unterrichten.
12.2 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Zur Erlangung von Visa, etc., müssen Sie bei den zuständigen Stellen mit einem ungefähren Zeitraum von etwa 8 Wochen rechnen.
12.3 Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Reiserücktritts- oder Rückreisekosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch uns bedingt sind.
12.4 Entnehmen Sie bitte dem Katalog und erkundigen Sie sich gegebenenfalls in Ihrem Reisebüro, ob für die gebuchte Reise Ihr Reisepass oder Ihr Personalausweis eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für einige Länder wird jedoch ein eigener Pass für Kinder benötigt.
12.5Zoll- und Devisenvorschriften werden in vielen Ländern sehr streng gehandhabt. Informieren Sie sich bitte genau, und befolgen Sie die Vorschriften unbedingt.
12.6Von verschiedenen Staaten werden bestimmte Impfzeugnisse verlangt, die in der Regel nicht jünger als 8 Tage und nicht älter als 3 Jahre (Pocken) bzw. 10 Jahre (Gelbfieber) sein dürfen. Derartige Impfzeugnisse sind auch deutschen Behörden vorzuweisen, sofern Sie aus bestimmten Ländern zurückkehren. Entsprechende Informationen entnehmen Sie bitte dem Katalog oder wenden Sie sich an Ihr Reisebüro.
12.7Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen selbst rechtzeitig informieren; gegebenenfalls sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird ausdrücklich verwiesen.
12.8Es besteht die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Eine Reiserücktrittskostenversicherung kann bei Buchung abgeschlossen werden. Wir empfehlen zudem eine Reisegepäck- und Reisehaftpflichtversicherung.
13 Datenschutz
13.1 Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch erfasst, gespeichert, verarbeitet, an Leistungsträger übermittelt und genutzt, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
13.2 Wir möchten Sie künftig schriftlich, telefonisch und/oder mit elektronischer Post über aktuelle Angebote informieren und unterstellen Ihre Einwilligung, soweit nicht für uns erkennbar ist, dass Sie derartige Informationen nicht wünschen und Sie nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen, jederzeit der Verwendung Ihrer Daten zu widersprechen. Wenn Sie die Übermittlung von Informationen nicht wünschen, unterrichten Sie uns bitte unter unserer unten genannten Anschrift.
14 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
15 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
15.1 Die Vertragsbeziehungen sowie das gesamte Rechtsverhältnis zwischen uns als Reiseveranstalter und Ihnen als Reisekunden richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Sie können uns an unserem Sitz oder einer unserer selbständigen Niederlassungen verklagen. Für Klagen durch uns ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist unser Geschäftssitz maßgebend.
Diese Allgemeinen Reisebedingungen und Hinweise gelten für den
Reiseveranstalter:
Seewolf Yachtcharter & Tours GmbH i.G.
Hauptstr.47
76669 Bad Schönborn
Geschäftsführer: Wolfgang Heinzmann
Handelsregister:
Stand: Juni 2007
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unsere Seewolftörns
§ 1 Vertragsabschluss und Voraussetzungen
Mit Eingang der Anmeldung sind Sie an den Antrag gebunden, die Annahme erfolgt durch Rechnung und Reisebestätigung durch Seewolftours. Teilnehmen darf nur, wer organisch gesund ist, mindestens 30 Minuten frei schwimmen kann und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Augenschwächen müssen durch Sehhilfen ausgeglichen sein.
§ 2 Umfang der Leistung
Umfang und Art der Leistung werden abschließend auf dem Törnvortreff vereinbart. Das Leistungsangebot dieses Prospektes gilt als Invitatio ad Offerendum. Grundsätzlich bietet Seewolftours den Kojenplatz und die Durchführung des Segeltörns im gewählten Segelgebiet an und stellt Schiff und Skipper, soweit nichts anderes vereinbart wird. An- und Abreise obliegen dem Teilnehmer selbst. Im regelfall wird jedoch die Fahrtfrage auf dem Törntreff gelöst.
Der Teilnehmer wird auf die Einreisebestimmungen der jeweiligen Urlaubsländer hingewiesen. Die Voraussetzungen für die Einreise hat der Teilnehmer selbst zu vertreten.
§ 3 Haftung und Versicherung
Für Gepäck und Wertsachen besteht kein Versicherungsschutz, Estansprüche- gleich aus welchem Rechtsgrunde weredn ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Seewolftours. Beim Segelsport lassen sich trotz größter Sorgfalt nicht immer Risiken ausschließen, wir empfehlen dringend den Abschluss entsprechender Unfall- und Gepäckversicherungen.
Seewolftours übernimmt keine Haftung für eine sicherheits-, reperatur- oder wetterbedingte Änderung des Törnplanes.
Die Entscheidung darüber trifft allein der Skipper, der für die Sicherheit von Crew und Schiff verantwortlich ist. Bei Zuwiderhandlungen gegen Anweisungen des Skippers, trägt der Zuwiderhandelnde das Risiko des Schadenseintrittes selbst, Ansprüche jeglicher Art gegen Seewolftours sind ausgeschlossen.
Verlässt der Teilnehmer während des Törns des Schiff und verzichtet er hierdurch auf die weitere Teilnahme und hat so keinen Anpruch auf Rückzahlung des Reisepreises, dies gilt auch, wenn der Skipper aufgrund schwerwiegender Verstöße den Zuwiderhandelnden von der weiteren Teilnahme an dem Törn ausschließt.
Minderungs- und Ersatzansprüche sind während des Törns dem Skipper zu melden, erst bei Nichtabhilfe durch diesen, sind Sie dem Skipper schriftlich einzureichen. Später geltend gemachte Ersatz- oder Minderungsansprüche werden hiermit ausgeschlossen.
Die Haftung wird gem. §651h BGB auf das 3fache des Reisepreises beschränkt.
Die eingesetzten Schiffe sind Charterschiffe, die aufgrund ihrer intensiven Nutzung einem hohen Verschleiß unterliegen, Schadens- und Minderungsansprüche, die aufgrund von verschleiß an der Yacht oder ihren Teilen beruhen, werden in der Höhe auf die Schadensersatzpflicht der Charterbasis begrenzt.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Anzahlung 30 % der gesamten Törngebühr sind mit der Anmeldung zu entrichten. Die Restzahlung ist 60 Arbeitstage vor Beginn der Segelreise fällig und muss bis dahin bei Seewolftours eingegangen sein.
§ 5 Rücktritt
Seewolftours ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt. Kann der Vertrag aufgrund unvorhergesehener Ereignisse wie Krieg, Naturkatastrophen, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Nichterreichen der vorgesehenen Teilnehmerzahl o.ä. von Seiten Seewolftours nicht erfüllt werden, so erhält der Teilnehmer geleistete Zahlungen in der Höhe zurück, wie sie Seewolftours vom jeweiligen Charterunternehmen vergütet werden. Weitergehende Ansprüche von Seiten des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Ein Selbiges gilt für den Verlust oder Ausfall aus Reparatur- oder Sicherheitsgründen der vorgesehenen Yacht für die Segelreise. Der Teilnehmer hat seinen Rücktritt Seewolftours gesondert schriftlich mitzuteilen. Hierbei werden gestaffelt fällig:
Nach Buchung bis 60 Tage vor Törnbeginn 30% des Reisepreises
Ab 59 Tage vor Törnbeginn 90% des Reisepreises
Kann der Teilnehmer im falle des Rücktritts einen Ersatzteilnehmer stellen, so wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von ? 30,- je zurücktretendem Teilnehmer fällig.
§ 6 Schäden
Schäden, die der Teilnehmer an Bord verursacht, sind von diesem zu ersetzen. Da für die Yachten eine Kaskoversicherung besteht, ist der Schaden bei Fälligwerden der Kaution auf der Höhe der Kaution hinsichtlich der Schäden an der Yacht begrenzt. Dies gilt jedoch nur für die Fälle, in denen die Versicherung in die Ersatzleistung eintritt. Für Schäden, die einem Törnteilnehmer durch einen anderen Törnteilnehmer oder sonstigen Dritten zugefügt werden, übernimmt Seewolftours keinerlei Haftung.
Veranstalter:
Seewolf Yachtcharter & Tours GmbH
Hauptstr.47
76669 Bad Schönborn
Geschäftsführer:
Wolfgang Heinzmann